Ergebnisse zum Interessenausgleich und Sozialplan bei Echo Medien

Wiesbaden, 3.12.2014 – Am Dienstag, 2.12.2014, legten der Betriebsrat und die Geschäftsleitung der Echo Medien ihren Mitarbeitern bei einer Betriebs- bzw. Mitarbeiterversammlung in Darmstadt die Details zur seit Monaten angekündigten Sanierung des Medienhauses vor.
Bald schon Vergangenheit: Geschäftsstelle der Echo Medien in der Holzhofallee. Foto: Sonja Lehnert

Bald schon Vergangenheit: Geschäftsstelle der Echo Medien in der Holzhofallee. Foto: Sonja Lehnert

In Beratungen mit dem Betriebsrat wurde über Interessenausgleich, Sozialplan und die Gründung einer Transfergesellschaft entschieden, für welche die Echo Medien insgesamt 8,8 Millionen Euro bereitstellen. Insgesamt sollen knapp 170 Stellen abgebaut werden.

In großer Sorge ist der DJV Hessen um die Qualität des Zeitungsmantels, der an einen Anbieter von außen vergeben werden soll. Wer genau den überregionalen Inhalt liefern wird, soll erst 2015 feststehen. „Wird der Mantel vergeben, dann muss gewährleistet sein, dass die Leser das Echo wiedererkennen können“, kommentierte Achim Wolff, Geschäftsführer des DJV Hessen.
 
Mit der Ausgliederung des Zeitungsmantels sollen zahlreiche Redakteursstellen wegfallen. Insgesamt werden drei Ressortleiter-Stellen (davon eine bereits nicht wiederbesetzte), drei Stellen stellvertretender Ressortleiter sowie mehrere Redakteurstellen gestrichen. Feuilleton und Sport bleiben als Ressorts bestehen, nichts so Wirtschaft und Politik.. Die Ressorts Darmstadt-Stadt und Darmstadt-Land werden zusammengelegt und insgesamt mit einer Stelle zusätzlich bedacht. Eine Stelle mehr als im ursprünglichen Sanierungsplan  vorgesehen gibt es in der Geschäftsstelle in der Innenstadt. Die Echo Medien werden im Laufe des Jahres 2015  ihren bisherigen Standort in der Holzhofallee in Darmstadt aufgeben und umziehen.
 
Echo Medien stellt 7,2 Millionen Euro für den Sozialplan und 1,6 Millionen Euro für die Transfergesellschaft bereit. Bis zum 19. Dezember müssen sich 108 betroffene Mitarbeiter entscheiden, ob sie in die Transfergesellschaft wechseln. Infrage kommen alle Beschäftigten, die zwischen 1952 und 1970 geboren sind. Ältere Arbeitnehmer, die schon auf die Rente zugehen und jüngere, die bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, sind nicht angesprochen. Wenn das Quorum von 90 Prozent  nicht erfüllt wird, gibt es keine Transfergesellschaft, und der zur Verfügung gestellte Betrag wird auf insgesamt acht Millionen Euro gekürzt. Die Kündigungen sollen zum 31. August 2015 wirksam werden. Die Transfergesellschaft wird voraussichtlich sechs Monate arbeiten.
 
Der DJV Hessen bietet individuelle Termine zur Beratung für die Betroffenen an.

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