Es sei nicht zu fassen, mit welcher Sorglosigkeit sich Strafverfolgungsbehörden vor den „Karren“ der Interessen einiger Lokalpolitiker spannen lassen, selbst wenn sich diese tatsächlich zu harsch geübter Kritik ausgesetzt sehen sollten, so Heuser weiter.
Der Geschäftsführer des DJV Hessen Achim Wolff ergänzte, dass sich die jüngste Entscheidung des Landgerichtes Augsburg bei der Darmstädter Staatsanwaltschaft offenbar noch nicht herumgesprochen habe. Das Gericht hatte einen ebenso durchgeführten Durchsuchungsbeschluss für rechtswidrig erklärt, weil das BVerfG der Meinungsfreiheit zu öffentlichen Themen große Bedeutung beimesse.
Im Fall des Darmstädter Echos hatte ein von Straßenbaumaßnahmen in seiner Bewegungsfreiheit stark eingeschränkter Leser auch im Sinne seiner Nachbarn die geistige Fähigkeit der Baubehörde in Frage gestellt. Seine Kritik war unter seinem Pseudonym erschienen.
Der DJV Hessen hat keinen Zweifel, dass das Landgericht Darmstadt die Dinge wieder zurecht rücken wird und ermuntert den Verlag die Maßnahme gerichtlich prüfen zu lassen.

