Durchsuchung beim Darmstädter Echo rechtswidrig

Darmstadt, 04.09.2014 – Die im Juni dieses Jahres durchgeführte Durchsuchung beim „Darmstädter Echo“ war rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Darmstadt nun entschieden und alle Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegt. Doch sei der Beschluss nur aus formalen Gründen aufgehoben worden, am Tatbestand der Beleidigung, der weiterhin strafbar bleiben könnte, ändere das nichts.
Die Durchsuchung beim Darmstädter Echo stieß auf scharfe Kritik seitens des DJV. Foto: Sonja Lehnert

Die Durchsuchung beim Darmstädter Echo stieß auf scharfe Kritik seitens des DJV. Foto: Sonja Lehnert

Viel Aufsehen in der bundesweiten Medienwelt erregte die von der Darmstädter Staatsanwaltschaft angeordnete Durchsuchung der Echo-Redaktion nach einem anonymen Onlinekommentar auf „Echo Online“, in dem unter dem Pseudonym „Tinker“ in einem Kommentar leitende Verwaltungsmitarbeiter der Gemeinde Mühltal angegriffen und der Unfähigkeit bezichtigt wurden. Die Mühltaler Amtsleiter Jochen und Thomas Göbel hatten daraufhin Anzeige wegen Beleidigung erstattet, weil sie sich angegriffen fühlten.

Daraufhin waren Mitte Juni Ermittler von Staatsanwaltschaft und Polizei mit dem Durchsuchungsbeschluss ins Verlagsgebäude der ECHO-Zeitungen gekommen und hatten von Verleger Hans-Peter Bach die Herausgabe der persönlichen Daten des Internetforum-Nutzers verlangt. Um weitere Schritte, wie etwa die Durchsuchung von Redaktionen oder den Abtransport von Computern zu verhindern, wurden die Daten letztendlich übergeben. Das Darmstädter Echo legte jedoch Beschwerde ein, Medien, Journalistenverbände und Politiker rügten die Aktion als unverhältnismäßig, untragbar und als „massiven Eingriff in die Pressefreiheit“.

Der stellvertretende Chefredakteur des „Darmstädter Echos“, Alexander Schneider, kommentierte die Aufhebung des Beschlusses: „Natürlich sind wir froh über unseren Erfolg vor Gericht. Es war uns auch für die tägliche Arbeit wichtig, festzustellen, dass diese Durchsuchung rechtswidrig war. Eine Verhältnismäßigkeit war aus unserer Sicht überhaupt nicht mehr gegeben. Die bereits im Ermittlungsverfahren gemachten Fehler machen allerdings nachdenklich. Sie zeigen, wie wichtig es ist, dass sich Medien bei zweifelhaften staatlichen Maßnahmen zu wehren wissen.“

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