Haustarif bei der Oberhessischen Presse in Marburg

Wiesbaden, 28.01.2015 - Die Arbeitsverhältnisse von Redakteurinnen und Redakteuren der in der Hitzeroth Druck + Medien GmbH & Co KG erscheinenden Oberhessischen Presse regeln sich künftig nach einem Gehalts- und einem Manteltarifvertrag.

Beide Regelwerke, die rückwirkend ab 1.5.2014 gelten, sind von der Geschäftsführung des Verlages und dem DJV Hessen letzte Woche unterschrieben worden. Die Tarifforderung war dem Verlag im Juni 2013 übermittelt worden.

Damit gelten für die Redakteurinnen und Redakteure transparente und nach objektiven Kriterien messbare Arbeitsbedingungen. Inhaltlich orientieren sich die Tarifverträge an jenen, die zwischen BDZV und DJV sowie Verdi für die Fläche vereinbart worden sind. Für die „dienstälteren“ Kolleginnen und Kollegen konnte ein nahezu gleiches Ergebnis wie in der Fläche erreicht werden, mit umfassendem Besitzstand. Gleichermaßen verhält es sich bei den Jüngeren. Deren Arbeitsbedingen erreichen fast das Niveau jener Redakteurinnen und Redakteure, die nach dem 30.6.2014 erstmals bei einem, dem Flächentarifvertrag gebundenen Tageszeitungsverlag als solche angestellt worden sind.

Letztlich wurde der Weg für die Haustarifverträge frei, nachdem die Gesellschafter, das Ehepaar Hitzeroth und die damalige noch mit 51% beteiligte Verlagsgruppe Madsack den Tarifverträgen zugestimmt hatten. Gleichwohl, so betont der DJV Hessen, wäre der Tarifabschluss ohne das energische Festhalten an der Tarifforderung und das geschlossene sowie solidarische Auftreten der Kolleginnen und Kollegen in der Redaktion nicht möglich gewesen. Noch gut in Erinnerung der Beteiligten ist die strikte anfängliche Weigerung der Geschäftsführung, über einen Tarifvertrag verhandeln zu wollen. Eine Haltung, auf die die Kolleginnen und Kollegen mit den Mitteln des Arbeitskampfes angemessen zu antworten wussten.

Der Vorstand des DJV Hessen sowie der DJV Gesamtvorstand auf Bundesebene bewerten den Tarifabschluss als ein durchaus tragfähiges Ergebnis. Es bedarf keiner Frage, dass der DJV allein aus tarifpolitischem Interesse  ein Ergebnis mehr begrüßt hätte, wonach der Verlag wieder in die Tarifbindung des Flächentarifvertrages zurückgekehrt wäre. Desungeachtet ist der Haustarifvertrag zweifellos besser als überhaupt kein Tarifvertrag. Und zudem bietet das Regelwerk eine berufliche Perspektive, nicht zuletzt, um die Attraktivität des Journalistenberufes für junge und engagierte Kolleginnen und Kollegen zu erhalten.

wf

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