Folgende Verbesserungen wurden beschlossen:
- Die dpa wird die Zeitpauschalen für Fotoaufträge um durchschnittlich 2,5 Prozent erhöhen; diese Regelung soll für alle freien Bildjournalisten gelten.
- Darüber hinaus gibt es Verbesserungen für diejenigen Fotografen, die bei dpa regelmäßig Honorare von mindestens 21.000 Euro im Jahr verdienen. Sie erhalten ein so genanntes Urlaubsersatzentgelt, das einem durchschnittlichen Monatshonorar des Jahres entspricht. Hinzu kommt eine Pauschale für Telekommunikationskosten in Höhe von 20 Euro.
- Die neuen Verträge sollen ab dem 1. Januar 2016 gelten, dabei erfolgen die Zahlungen für den Urlaub aber für das Jahr 2015, unter Anrechnung eventuell schon gezahlter Leistungen.
Zwar wurde der von den Gewerkschaften angestrebte Tarifvertrag nicht erreicht – dpa wird mit den Bildjournalisten einzelvertraglich abschließen, doch „die Gewerkschaften empfehlen den berechtigten Bildjournalisten, das Angebot der dpa anzunehmen“, erklärten die Verhandlungsführer Cornelia Haß von dju in ver.di und Michael Hirschler vom DJV. „Auch wenn wir uns erheblich mehr in einem verbindlichen Tarifvertrag gewünscht hätten, sehen wir gerade bei den Honorarerhöhungen und in den Bestimmungen zum so genannten Urlaubsersatzentgelt erhebliche Fortschritte.“
DJV und dju unterstrichen, dass gerade in dem insgesamt schwierigen Marktumfeld die erzielten Vorteile für die dpa-Bildjournalisten durchaus bemerkenswert seien. zoe

