Die Teilnehmenden der Tarifkonferenz, Impressum - Die Schweizer JournalistInnen, Journalistengewerkschaft in der GPA-djp, ÖGB-Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, Deutscher Journalistenverband, Bayerischer Journalistenverband und DJV Landesverband Hessen, fordern deshalb die Politik auf, erforderliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die journalistische Berufsausübung zu schaffen. Die beteiligten Gewerkschaften und Berufsverbände sehen in den prekären Arbeitsverhältnissen im Journalismus eine massive Bedrohung der Pressefreiheit und der Meinungsvielfalt. Damit werde eine tragende Säule der Demokratie gefährdet.
Im Einzelnen heißt das:
Tarifliche Standards werden zunehmend ausgehöhlt, umgangen oder komplett verweigert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen deshalb so verändert werden, dass eine Tarifflucht nachhaltig verhindert wird.
Die Freien stehen gegenüber ihren Auftraggebern in einer unverändert schlechten Verhandlungsposition. Die unterschiedliche Marktmacht verhindert die Durchsetzung bestehender gesetzlicher Bestimmungen und ein Recht auf angemessene Vergütung. Deshalb muss die Stellung der Journalistinnen und Journalisten auch im Wettbewerbsrecht gestärkt werden. Ihre Verbände müssen die rechtliche Möglichkeit erhalten, die Ansprüche ihrer Mitglieder tatsächlich durchzusetzen und gegebenenfalls auch kollektiv einzuklagen (Verbandsklagerecht).
Dort, wo Arbeitgeber den Journalistinnen und Journalisten einen angemessenen sozialen Schutz verweigern, müssen Maßnahmen getroffen werden, um gesetzes- und vertragskonforme Zustände herzustellen. Darüber hinaus ist eine europaweit gültige Definition der Scheinselbständigkeit zwingend notwendig, die dieses Phänomen nachhaltig bekämpft und effizient unterbindet.
Mitwirkungs- und Informationsrechte der Arbeitnehmer-Vertretungen dürfen auch in Medienunternehmen nicht eingeschränkt werden.
Die Urheberrechte der Journalistinnen und Journalisten sind umfassend und effektiv zu schützen. Freie Autorinnen und Autoren sind darauf angewiesen, ihre Werke adäquat vermarkten zu können. Jede Nutzung ist angemessen zu vergüten, die Mehrfachverwertung zu ermöglichen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die wirtschaftliche Übermacht der Verwerter nicht zu Lasten der Rechte der Urheberinnen und Urheber missbraucht werden kann.
