Unterschriftsreif: Tarifabschluss 2015 für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hr

Der Tarifabschluss 2015 beinhaltet Erfreuliches zum Urlaubsentgelt, zur Honorarfortzahlung im Krankheitsfall und zu Honorarerhöhungen für ständig freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hr.

Urlaubsentgelt:
Alle ständigen freien Mitarbeiter des hr bekommen nun Urlaubsentgelt. Der hr war bislang immer der Meinung, dass diejenigen, die eine bestimmte Honorargrenze erreicht haben, kein Urlaubsentgelt mehr verlangen könnten, da sie nicht mehr sozial schutzwürdig seien. Infolge der Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten und deren rechtliche Einschätzung zeichnete sich ab, dass sich die Rechtsauffassung des hr nicht halten lassen würde. Dennoch gelang es dem hr, rechtskräftige Urteile zu vermeiden, indem er die Verfahren mit einem Vergleich zu beenden verstand. Letztendlich musste der hr seine Position aber aufgeben und so konnten wir den Tarifvertrag über die Gewährung von Urlaubsentgelt für freie Mitarbeiter ändern. Die Obergrenze ist nun kein Ausschlusskriterium mehr, sondern bis zu dieser Grenze wird das Urlaubsentgelt bemessen und bezahlt. Honorare, die darüber liegen, fließen in die Berechnung nicht mit ein.

Honorarfortzahlung im Krankheitsfall:
In der Vergangenheit mussten wir den Tagessatz drastisch senken, da die Finanzierung (der Tarifvertrag bzw. der „Topf“ erhält seine Mittel über Honorarverzicht) aus dem Ruder gelaufen war. Der Wegfall von zwei Karenztagen hat eine deutliche Steigerung der Inanspruchnahme der Honorarfortzahlung ausgelöst. Dies führte zur der Notwenigkeit, den Tagessatz zunächst zu verringern, denn anderenfalls wäre damit zu rechnen gewesen, dass der hr den Tarifvertrag kündigen würde. Und da dieser keine Fortwirkung hat, wäre überhaupt keine Honorarfortzahlung mehr erfolgt. Im Ergebnis haben wir 0,4 Prozent invertiert, und diese Sozialleistung wieder auf max. 200 Euro brutto erhöhen können. Dafür aber werden die ersten beiden Krankheitstage nicht honoriert.

Honorarerhöhungen:
Der hr hat seit wenigen Jahren sein Herz für die Gerechtigkeit in Sachen „gleiche Honorare für gleiche Arbeit" entdeckt. Das fordern natürlich auch wir als DJV, ver.di und DOV. Nur, was die finanzielle Ausgestaltung dieser Gerechtigkeitslücke anbelangt, war der hr anderer Ansicht als die Gewerkschaften. Traditionell gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Honorierung von freien Hörfunk-, Fernseh- und Onlineredakteuren. Diese Unterschiede waren vom hr immer gewollt. Indes waren die Gründe hierfür nicht immer schlüssig und nachvollziehbar. Nun aber wollte der hr, dass das noch vorhandene Honorarvolumen zum Ausgleich der ungerechten Honorare verwendet würde. Eine NULL-Runde! Dem sind wir selbstverständlich nicht gefolgt, da auch viele freie Mitarbeiter mit dieser Honorarungerechtigkeit nichts zu un haben.(Masken- und Bühnenbildner, Kameraleute, Tontechniker).
Letztlich gelang es mit 0,6 Prozent eine Angleichung der Honorare der Hörfunk-, Fernseh-, und Onlineredakteuren und Reporter durchzusetzen. Ein erster Schritt, um mehr Honorargerechtigkeit zu erzielen. Weitere müssen folgen.

Festzuhalten ist, dass der hr die unterschiedliche Honorierung einst propagierte, nunmehr für die Angleichung aber keine eigenen Mittel zur Verfügung stellen wollte. Diese Angleichung sollte weiterhin Gegenstand von Tarifverhandlungen sein. Die freien Mitarbeiter sollten somit die Ungerechtigkeit untereinander selbst ausgleichen.

Es blieb für das Jahr 2015 noch ein Volumen von 2,3 Prozent für eine lineare Erhöhung der Honorare übrig.

Knud Zilian

Archiv bis Oktober 2013

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