„Sollten diese gar mit Wissen und Billigung des hessischen Innenministers Peter Beuth veranlasst worden sein, wäre dies mehr als eine Einschüchterung des Bild-Kollegen,“ so Heuser. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Presse- und Kunstfreiheit offenbare der Vorgang die Ignoranz der hierfür verantwortlichen Personen, die jedes Gefühl für die Bedeutung einer freien und unabhängigen Presse vermissen ließen, so Heuser weiter. Dies gelte umso mehr, als Peter Beuth als gelernter Rechtsanwalt über § 53 StPO eigentlich Bescheid wissen müsste, wonach Journalisten ihre Informationsquellen nicht preisgeben müssen.
Der DJV Hessen erwartet, dass die Ermittlungen gegen den Bild-Journalisten umgehend eingestellt werden.
Wie zu vernehmen ist, scheinen Staatsanwaltschaft und Innenministerium ein bei der Frankfurter Polizei vermutetes „Leck“ ausfindig machen zu wollen. Insoweit hatte die Bild-Zeitung in letzter Zeit über Missstände bei der Frankfurter bzw. Hessischen Polizei kritisch berichtet. Hierbei, so Heuser abschließend, müsse die Behörde aber in den eigenen Reihen suchen. Hingegen gehe es nicht an, die Presse zum Handlanger der Staatsanwaltschaft zu machen. wf
Weitere Auskünfte: Achim Wolff c/o DJV Hessen, Rheinbahnstr. 3, 65185 Wiesbaden, 0611/3419124.

