Um Licht in das „Verständnis-Dunkel“ bei Mitgliedern und Wahrnehmungsberechtigten zu bringen, ist die VG Wort mit Informationsveranstaltungen in den Ländern unterwegs. Am 5. September war Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG Wort, auf Einladung des DJV Hessen und der dju in ver.di im Frankfurter Gewerkschaftshaus zu Gast. „Wenigstens ein Gutes hat das Urteil: Es weiß jetzt praktisch jeder, wer die VG Wort ist,“ sagte er zu Beginn seiner Darstellung. Er räumte mit einigen Missverständnissen auf, die oft im Raum schweben, wenn es um die Funktion und Arbeit der VG Wort geht:
- Die VG Wort ist eine gemeinsame Gesellschaft von Autoren und Verlagen, in der alle Gremien von beiden besetzt sind.
- Sie nimmt nicht die Erst-Rechte, sondern die daran anknüpfenden Zweit-Rechte wahr.
- Ausschüttungen gehen gleichermaßen an Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigte.
- An Entscheidungen sind Wahrnehmungsberechtigte mittelbar durch Delegierte beteiligt, Mitglieder unmittelbar.
- Die VG Wort hat den Autoren keine (Verlags-)Anteile vorenthalten, wie gelegentlich unterstellt wird. Bis 2002 waren die Ausschüttungen unproblematisch. Mit dem im März 2002 beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“, bzw. der Einführung von §63a im Urhebergesetz, traten erste Rechtsunsicherheiten auf. Seit 2012 (nachdem Dr. Martin Vogel geklagt hatte) ist die Rechtslage unsicher, so dass die Verwertungsgesellschaft Ausschüttungen nur noch mit juristischem Rat von außen vorgenommen hat.
Laut Urteil vom April soll es jetzt eine Nachausschüttung an die Autoren geben. Am kommenden Samstag, 10.09.2016, will der Vorstand in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in München einen konsensfähigen Beschlussentwurf vorlegen, wie das Urteil des BGH umzusetzen ist. Damit hofft er, dass es zu keinen Klagen gegen die Verlage auf Rückzahlung geben wird. Rückzahlungen sollen für den Zeitraum von 2012 bis 2015 erfolgen. In einer weiteren Sitzung im November soll dann über den zukünftigen Weg der VG Wort entschieden werden. Laut Dr. Robert Staats erhofft sich die VG Wort, dass die Verleger mit „im Boot“ bleiben. „Auch gegenüber der Geräteindustrie, mit der über die Geräte- und Speichermedienvergütung verhandelt wird, hätte man gemeinsam eine weit bessere Verhandlungsstärke,“ fügte Staats hinzu. Um jedoch wieder auf einer sicheren Rechtsgrundlage verhandeln und ausschütten zu können, sei der Gesetzgeber gefragt. Und da sehe man Anzeichen, dass die Gesetzgebung daran sei, dass auch Verlage Ausschüttungen erhielten. Auch auf europäischer Ebene sei eine Verlegerbeteiligung vorgesehen. Wann und wie das jedoch umgesetzt werde, könne man im Moment noch nicht vorhersehen, sagte Staats zum Ende seiner Darstellung.
Weitere Details zum Thema VG Wort sind nachzulesen in Maria Goblirschs Artikel im BJV report Ausgabe 4/16 oder unter www.bjv.de/sites/default/files/megazine3/2016_4_BJV_Report/index.html

