Nach dem neuen Vertrag werden Ausbildungsinhalte im Online-Journalismus und die Ausbildung in Redaktionsgesellschaften ebenso berücksichtigt wie die Arbeit an Newsdesks und das Redaktionsmanagement. Das Volontariat dauert 24 Monate. Es kann zur Vermittlung von Zusatzqualifikationen oder zur Ergänzung der Ausbildungsinhalte um drei Monate verlängert werden. Diese tarifvertragliche Verlängerungsoption unterliegt einer Sonderkündigungsmöglichkeit mit einer Frist von sechs Monaten, frühestens zum 31.12.2019.
Ein Musterausbildungsplan zur Orientierung für die Verlage ist dem Vertrag beigefügt. Tarifvertrag wie Musterausbildungsplan treten rückwirkend zum 1.11.2016 in Kraft und sind mit einer Frist von sechs Monaten kündbar, erstmals zum 31.12.2020, danach jeweils zum Jahresende.
Der Tarifvertrag inkl. Musterausbildungsplan kann von der Internetseite des BDZV heruntergeladen werden.

