Der Zeitpunkt ist besonders unangemessen gewählt, weil er zwei Tage vor dem Abschluss der entscheidenden Tarifverhandlungsrunde für die rund 13.000 Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen in Deutschland vollzogen wurde. Realisiert hat die GmbH dies mit einem sogenannten „Blitzwechsel“ in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im Verband Hessischer Zeitungsverleger (VHZV).
„Wir sind zutiefst enttäuscht vom Verhalten der Frankfurter Societäts-Medien GmbH. Hier wird auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen versucht, die Managementfehler der vergangenen Jahre in der FNP auszubügeln“, sagt Jörg Steinbach, Zweiter Vorsitzender des DJV Hessen. Durch die „Tarifflucht“ sei zu befürchten, dass die Arbeit in den Redaktionen der FNP immer weniger entsprechend honoriert werde. Qualität habe aber nach wie vor ihren Preis.
Ob die Frankfurter Societäts-Medien GmbH die Bindung an die Tarifeinigung vom 1.7.2018 wird verhindern können, steht jedoch noch in Frage. Denn selbst wenn ein Arbeitgeber aus einem Tarifvertrag austritt, besteht noch die sogenannte Nachbindung bzw. Nachwirkung des Tarifvertrags. Ob sich dies auch auf den neuen Abschluss erstreckt, müssen unter Umständen die Arbeitsgerichte klären.

