Polizei muss Journalisten bei ihrer Arbeit schützen

Der Deutsche Presserat und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht sind sich einig, dass Journalisten bei der Ausübung ihres Berufes grundsätzlich einen Anspruch auf Schutz durch die Polizei haben. „Die Pressefreiheit gilt immer und überall", so Stahlknecht.
IMK-Vorsitzender Holger Stahlknecht: Pressefreiheit gilt immer / Foto: Privat

Stahlknecht: "Pressefreiheit gilt immer" / Foto: Privat

"Die Polizei sollte Journalisten, wenn es die Lage erforderlich macht, bei Ausübung ihres Berufs schützen, denn ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie", sagte Stahlknecht auf der Plenumssitzung des Presserats am 19.09.2018 laut Pressemitteilung.

Der  Presserat  unterstrich  bei  dem  Gespräch  die  Forderung  an  die  Politik,  die  Ausübung journalistischer Arbeit als verfassungsmäßige Aufgabe auch praktisch zu gewährleisten. „Es ist unerträglich, dass immer mehr Journalisten ihr  verbrieftes  Recht  auf  Pressefreiheit  nur  unter Hinzuziehung privater Personenschützer ausüben können“, so der Sprecher des  Presserats Volker Stennei.


Der Minister sicherte dem  Presserat zu, er  werde als  Vorsitzender der Innenministerkonferenz die in den 1990er Jahren vereinbarten Verhaltensgrundsätze für Medien  und  Polizei bundesweit
wieder stärker in das Bewusstsein der Beamten rücken. Zudem bot der sachsen-anhaltische Innenminister an, die Umsetzung der Verhaltensgrundsätze auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Medienvertretern und Polizei in seinem Bundesland zu erörtern. „Es ist wichtig, dass wir zu diesem Thema im Dialog bleiben“, betonte Stahlknecht.


Einig waren sich beide Seiten, dass die Rolle der Polizei als Kommunikator in den sogenannten sozialen Medien zu schwerwiegenden Problemen führen kann.
Der Presserat kritisiert insbesondere, dass die Polizei in ihren online  verbreiteten Mitteilungen oft die Nationalität von Straftätern nennt. Die Presse hingegen hat sich verpflichtet, die Herkunft dieser Personen nur bei einem begründeten öffentlichen Interesse zu erwähnen, um diskriminierende Wirkungen zu vermeiden.


„Die Praxis der Polizei, die Herkunft regelmäßig zu nennen, kann solchen diskriminierenden Verallgemeinerungen dagegen Vorschub leisten“, so Presseratssprecher Stennei. Auch  der Innenminister äußerte Bedenken: „Es  ist  nicht  Aufgabe der Polizei, bei  Straftaten regelmäßig  die  Herkunft oder Nationalität von Tätern und Verdächtigen zu nennen“, so Stahlknecht. „Bei der Klärung dieser Frage ist ein gemeinsamer Weg nötig. Ich werde in der Innenministerkonferenz einen Austausch darüber anregen, in welchem Format sich Polizei und Journalisten über dieses Thema austauschen können.“

IMK-Vorsitzender Holger Stahlknecht war einer Einladung des Presserats zur Plenumssitzung gefolgt. 

Quelle: Pressemitteilung "presserat"

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