Berichten zufolge lehnt Berlin die von der Ratspräsidentschaft vorgelegte Verhandlungsgrundlage ab, weil sie bei den Verwertungsrechten eine Ausnahmeregelung für Start-ups durchsetzen will.
"Es ist nicht nachvollziehbar, warum bestenfalls im Entstehen begriffene Branchen der Bundesregierung mehr am Herzen liegen als die Rechte hunderttausender Urheber sowie von Verlagen", so Überall und warnt: "Von einem Scheitern der Richtlinie würden vor allem große Plattformen profitieren."
Als Mitglied der Initiative Urheberrecht schließt sich der DJV zudem der Argumentation der Initiative an, dass Start-ups sich in jedem anderen Bereich auch an Recht und Gesetz zu halten haben.
"Es ist nicht ersichtlich, warum kleine Firmen gratis von Urheber*innen geschaffene Werke nutzen können sollen", meint Überall mit Blick auf die besonders umstrittenen Artikel 11 und Artikel 13.

