Aussagen über Produkttrends oder Geschäfte und Warenhäuser fallen nach Einschätzung des Kammergerichts unter die Meinungsfreiheit.
Darüber hinaus verpflichtet der Pressekodex Journalisten zur Kennzeichnung von Produktwerbung. Für Reisejournalisten schreibt der Pressekodex vor, dass sie darauf hinweisen, wenn ihre Reise von einem Veranstalter bezahlt wird.
In Modeblogs sind Grenzen nicht so klar
„Bei manchen Themen, etwa in Modeblogs, sind die Grenzen nicht so klar abgezirkelt wie etwa in der Politikberichterstattung“, stellt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall fest. Entsprechend groß sei das Einfallstor für Influencer Marketing, bei dem mit den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit Werbebotschaften platziert werden.
„Leser und User müssen wissen, ob zum Beispiel eine Bloggerin über einen tatsächlich vorhandenen Trend berichtet, oder ob sie ihn gegen Bezahlung erst schaffen soll.“ Zusätzliche Informationen für Journalisten biete die Kennzeichnungsmatrix Social Media der Landesmedienanstalten, so der DJV-Vorsitzende.
Influencer Marketing ist auch Thema beim DJV-Kongress „Brückenschlag“ am 22. März in Berlin. Der Fachkongress richtet sich sowohl an Journalistinnen und Journalisten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie an solche, die es noch werden wollen.
Anmeldungen zum DJV-Kongress unter:
www.brueckenschlag.online

