Zu dem Verstoß hat der Vorsitzende Zilian, bereits in einer Pressemitteilung am 13. November 2023 klar Stellung bezogen: Das wäre nicht nur eindeutig gegen das Grundgesetz, sondern auch eine ungeheuerliche politische Einflussnahme auf den Hessischen Rundfunk. Diesem obliegt es die Programme zu gestalten und dazu gehört auch, ob gegendert wird oder nicht. Eine Anweisung, auf das Gendern zu verzichten, wäre rechtswidrig.
„Man mag zum Gendern stehen, wie man will, aber ein politisches Verbot in der Berichterstattung des Hessischen Rundfunks geht gar nicht“, so Zilian und weiter: „Wie man überhaupt auf eine solch unsinnige Idee kommen kann, ist unerklärlich. Da sollen die Koalitionäre doch mal ihre juristischen Berater fragen, bevor sie so etwas in die Welt setzen. Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut, genauso wie die Pressefreiheit in unserem Land. Und dazu gehört auch das Recht, sich sprachliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht nehmen zu lassen!“
Auf die Pressemitteilung des 1. Vorsitzenden vom DJV Hessen wies Professorin Ulrike Lembke auf ihren Blog-Beitrag hin. Darin hatte die Rechtswissenschaftlerin ihre verfassungsrechtliche Einschätzung zur geplanten Gender-Regelung von Schwarz-Rot in Hessen gegeben. Frau Lemke ist Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.
https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/
