Gender-Verbot wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz

Gendern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbieten - das wäre ein Verstoß gegen Art. 5 GG und ein eklatanter Bruch mit der Pressefreiheit in Deutschland, so Knud Zilian, 1. Vorsitzender des DJV Hessen. Diesen Hinweis haben CDU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung jedoch offensichtlich ignoriert. Denn die beiden Parteien halten am verfassungsrechtlich umstrittenen Ziel fest, Gender-Sonderzeichen an Schulen, in der öffentlichen Verwaltung, an Universitäten - und im Rundfunk zu verbieten.

Zu dem Verstoß hat der Vorsitzende Zilian, bereits in einer Pressemitteilung am 13. November 2023 klar Stellung bezogen: Das wäre nicht nur eindeutig gegen das Grundgesetz, sondern auch eine ungeheuerliche politische Einflussnahme auf den Hessischen Rundfunk. Diesem obliegt es die Programme zu gestalten und dazu gehört auch, ob gegendert wird oder nicht. Eine Anweisung, auf das Gendern zu verzichten, wäre rechtswidrig.

„Man mag zum Gendern stehen, wie man will, aber ein politisches Verbot in der Berichterstattung des Hessischen Rundfunks geht gar nicht“, so Zilian und weiter: „Wie man überhaupt auf eine solch unsinnige Idee kommen kann, ist unerklärlich. Da sollen die Koalitionäre doch mal ihre juristischen Berater fragen, bevor sie so etwas in die Welt setzen. Die Rundfunkfreiheit ist ein hohes Gut, genauso wie die Pressefreiheit in unserem Land. Und dazu gehört auch das Recht, sich sprachliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht nehmen zu lassen!“

Auf die Pressemitteilung des 1. Vorsitzenden vom DJV Hessen wies Professorin Ulrike Lembke auf ihren Blog-Beitrag hin. Darin hatte die Rechtswissenschaftlerin ihre verfassungsrechtliche Einschätzung zur geplanten Gender-Regelung von Schwarz-Rot in Hessen gegeben. Frau Lemke ist Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/

 

Archiv bis Oktober 2013

Dieser Link öffnet ein separates Fenster mit den Artikeln der bisherigen Homepage des DJV Hessen von 2004 bis zum Oktober 2013.

Termine