Gesetzlich krankenversicherten Journalistinnen und Journalisten werden nach dem Eintritt in den Ruhestand von ihrer Kapitalleistung Beiträge zur Krankenversicherung
abgezogen, die fünfstellige Beträge ausmachen können. Diese finanzielle
Belastung müssen Privatversicherte nicht tragen. „Es gibt keine nachvollziehbare Begründung dafür, die Journalisten zweimal zur Kasse zu bitten“, kritisiert der…
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